Hygienekonzept Jugendclub Damshagen

1. Abstandsgebot und Raumgröße

Das beschäftigte Personal sowie die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen haben zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion untereinander das Abstandsgebot von 1,5 Metern (zu allen Seiten) einzuhalten und es gilt eine Maskenpflicht.

2. Hygieneregeln im Innenbereich

Es wird regelmäßig und richtig gelüftet. Mehrmals täglich, mindestens alle zwei Stunden, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. So lang es die Witterung zulässt, werden Fenster und Türen offen gehalten. Die Reinigung von Tischen und Böden wird bei zwei offenen Tagen/Woche wöchentlich und anlassbezogen erfolgen. Folgendes wird vor allen offenen Tagen gereinigt:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffen) sowie der Umgriff der Türen,
  • Lichtschalter,
  • alle weiteren Griffbereiche, wie z.B. Instrumente, Computermäuse und Tastaturen.

3. Hygieneregeln im Sanitärbereich

Im Toilettenraum werden ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier werden vorgehalten. Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden werden nach jedem Öffnungstag gereinigt. Es sollte sich immer nur eine Person im Toilettenraum aufhalten.

4. Infektionsschutz

Wir werden, die Kinder und Jugendliche möglichst häufig und lange draußen betreuen oder Angebote und Maßnahmen im Freien durchführen. Auch hier ist das Abstandsgebot wie in Punkt 1 einzuhalten.

5. Allgemeine Hygieneregeln sind zu beachten:

  • Unmittelbar nach dem Eintreffen in der Einrichtung sind die Hände zu waschen.
  • Händehygiene: regelmäßig und sorgfältig mindestens 20 Sekunden lang mit möglichst heißem Wasser die Hände waschen,
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln,
  • Mit den Händen möglichst nicht das Gesicht, insbesondere Mund, Nase und Augen anfassen,
  • Niesen und Husten in Einmaltaschentücher, die anschließend sofort entsorgt werden. Notfalls Niesen und Husten in die Ellenbeuge und nicht in die Hand,
  • Beim Niesen und Husten größtmöglichen Abstand halten, am besten wegdrehen.
  • Mit Erkältunssymptomen bitte zu Hause bleiben

Die oben genannten Verhaltensregeln gelten auch für Mitarbeiter und Besucher und werden dem Alter und Entwicklung angemessen mit den Kindern und Jugendlichen erarbeitet und umgesetzt. Die Regeln werden außerdem per Aushang bekannt gemacht. Eine entsprechende Hygieneroutine gehört zum pädagogischen Auftrag des Personals.

Auf die Nutzung pädagogischer Sachmittel wird weitgehend verzichtet, soweit diese von mehreren Personen berührt werden. Gleiches gilt für Spielsachen und Sportgeräten. Werden im Einzelfall solche Gegenstände genutzt, sind diese vor und nach Gebrauch und Berührung durch eine Person gründlich zu reinigen oder vorher zu desinfizieren.

6. Anwesenheitsliste

Die betreuende Person hat die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste zu erfassen, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Datum, Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist vom Anbieter der Angebote und Maßnahmen für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und der zuständigen Gesundheitsbehörde im Sinne des § 2 Absatz 1 Infektionsschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern auf Verlangen vollständig herauszugeben. Die zu erhebenden personenbezogenen Daten dürfen zu keinem anderen Zweck, insbesondere nicht zu Werbezwecken, weiterverarbeitet werden. Die Informationspflicht nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung kann durch einen Aushang erfüllt werden. Die Anwesenheitsliste ist so zu führen und zu verwahren, dass die personenbezogenen Daten für Dritte, insbesondere andere Gäste, nicht zugänglich sind. Wenn sie nicht von der Gesundheitsbehörde angefordert wird, ist die Anwesenheitsliste unverzüglich nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist zu vernichten.

7. Personen in Risikogruppen

Besucher, die aufgrund spezifischer Vorerkrankungen besonders stark durch eine Covid-19-Infektion gefährdet sind (z.B. bei Vorerkrankungen der Lunge, Mukoviszidose, immundepressive Therapien, Krebs, Organspenden etc.), können die Angebote und Maßnahmen nicht wahrnehmen bzw. die jeweilige Einrichtung nicht besuchen. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben. Die möglichen Teilnehmenden sind darüber in geeigneter Weise aufmerksam zu informieren (Aushänge, Begrüßungsgespräche u.a.).

8. Erkrankung oder Krankheitsverdacht

Bei einer Erkrankung oder einem Krankheitsverdacht eines Besuchers der Einrichtung gilt eine Informationspflicht an das Gesundheitsamt und die Einrichtung wird bis auf weiteres geschlossen. Es gelten dann die Regelungen des zuständigen Gesundheitsamtes.

Thorsten Menkenhagen
Jugendclub Damshagen