Kein Präsenzunterricht

Nachrichten

ab 15. März

Regierung-MV schreibt:

"Wo am 10. März die Inzidenz zwischen 100 und unter 150 lag (betrifft nur den Landkreis Nordwestmecklenburg), gelten folgende Regeln:

Für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird eine Betreuung in der Schule angeboten. Die Präsenzpflicht ist aufgehoben. Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Kinder nach Möglichkeit zu Hause zu betreuen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Kinder für den Schulbesuch anzumelden. Es findet kein regulärer Unterricht statt, insbesondere kein planmäßiger Fortschritt in den Sach- und Themengebieten. Es werden Übungen zum Wiederholen und Festigen angeboten, die inhaltlich den Aufgaben entsprechen, die auch die Kinder erhalten, die zu Hause bleiben.

In allen anderen Jahrgangsstufen wird Distanzunterricht angeboten. Eine Ausnahme hiervon sind die Abschlussklassen. Diese werden unter Pandemiebedingungen weiterhin beschult. Die Präsenzpflicht wird grundsätzlich aufgehoben, das gilt nicht für prüfungsähnliche Klausuren in Leistungskursfächern der gymnasialen Oberstufe oder die Prüfungen selbst. Weiterhin wird der notwendige Präsenzunterricht in den Ausbildungsklassen der Gesundheitsfachberufe erteilt."

Das gilt erstmal bis 26. März, dann beginnen die Osterferien.

Und: "Grundsätzlich gilt, dass ein Wechsel eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt der Stufen ausschließlich durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur nach Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden den Schulen bekanntgegeben wird. Es werden keinerlei Anträge oder Ähnliches erwartet oder gewünscht."

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