Neue Schulregeln ab 23. März

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wenn Inzidenz unter 100

In einem Schreiben an die Schulleiterinnen und Schulleiter hat das Landesbildungsministerium die Schulen über eine mögliche Lockerungen der Maßnahmen in Nordwestmecklenburg in der kommenden Woche informiert.
Folgende Regelungen der „Stufe 2“ sollen ab Dienstag, 23. März, gelten, sofern die Inzidenz im Landkreis in den nächsten Tagen durchgehend unter dem Wert von 100 bleibt.

Schulbetrieb nach §7c der 2. Schul-Corona-Verordnung des Landes:

Für die Klassenstufen 1-6 gilt wieder Regelbetrieb im Präsenzunterricht mit Präsenzpflicht

Für die Abschlussklassen gilt Regelbetrieb im Präsenzunterricht mit Präsenzpflicht

Für alle anderen Klassenstufen in den allgemein bildenden Schulen und in den Berufsschulen soll ein Wechselunterricht stattfinden mit Präsenzpflicht an den Präsenztagen

Sollte die Inzidenz bis zum 22. März erneut über 100 steigen, wird der Wechsel nicht stattfinden.

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg